Eltern haften für illegales Filesharing ihrer Kinder
heise online informiert am 30.03.2017 über ein neues BGH-Urteil:
„Wenn Kinder über den Internetanschluss ihrer Eltern illegal Internet-Tauschbörsen nutzen, müssen die Eltern später nicht preisgeben, wer genau Übeltäter war. Dann müssen sie aber die verhängten Strafen zahlen, entschied nun der Bundesgerichtshof.“
Mehr dazu finden Sie hier: → heise online: BGH zu Tauschbörsen