Bundesgerichtshof: Eltern haften für illegales Filesharing

Eltern haften für illegales Filesharing ihrer Kinder heise online informiert am 30.03.2017 über ein neues BGH-Urteil: „Wenn Kinder über den Internetanschluss ihrer Eltern illegal Internet-Tauschbörsen nutzen, müssen die Eltern später nicht preisgeben, wer genau Übeltäter war. Dann müssen sie aber die verhängten Strafen zahlen, entschied nun der Bundesgerichtshof.“ Mehr dazu …